Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der  in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen  Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen  Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks  oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf  ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
 
Wir bewerten den Schadensersatz oder Entschädigung an Grundstücken, Gebäuden, Aufwuchs und Außenanlagen im Zusammenhang mit Haftpflichtschäden und hoheitlichen Maßnahmen